Klaus Walter Coaching und Supervision

Download PDF  Download PDF 

Corona-Beratung

Grundsätze: Die besondere Bedrohung durch das Coronavirus besteht darin, dass es eine hohe Ansteckungsgefahr besitzt, dass es einen schweren Krankheitsverlauf und eine belastende Langzeitfolge verursachen kann und dass es noch keine hinreichende Behandlungsmöglichkeit gibt. Auf diesem Hintergrund hat sich eine wellenförmig verlaufende, weltweite Pandemie entwickelt, die einige besondere, teils aufwendige Gegenmaßnahmen erzwingt. Ein Virus ist aber keine sichtbare Bedrohung und darum in der Realität erst verzögert in seiner Auswirkung erfassbar. Erst die Statistiken und der erlebte Einzelfall machen die Gefahr deutlich. Neben den konsequenten Hygienemaßnahmen ist darum eine ebenso konsequente Aufklärung über die Situation erforderlich, die zudem von vielen Skeptikern unterlaufen wird. Meine Beratung hat als oberstes Ziel, die Einrichtung unter den Bedingungen der Corona-Epidemie und den jeweiligen Einschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz weitgehend funktionsfähig zu erhalten. Hierzu muss auf die Besonderheit der Einrichtung eingegangen werden, die spezielle Anpassungen zum Beispiel der Hygienekonzepte und das Augenmerk auf die spezifischen Kontaktverläufe und ihre Gestaltung verlangen. Und es muss auf die Menschen geschaut werden, die für die Maßnahmen Einsicht und Motivation entwickeln müssen. Grundlage für die Sicherung der Funktionsfähigkeit ist, dass sich die Einrichtung gegen eingebrachte Infektionen von außen schützt und mögliche Infektionswege in der Einrichtung erkennt und so weit wie möglich unterbricht. Darüber hinaus muss die Einrichtung einen Plan für die Situation entwickeln, in der es trotz alle Vorsicht zu einer Infektion oder auch nur dem Infektionsverdacht gekommen ist. Welche harten Fakts müssen bekannt sein? a . Wie wird das Virus übertragen? Bekannt sind die Übertragungswege über den engen, nicht kurzfristigen Kontakt, wobei insbesondere die Übertragung durch Aerosole problematisch ist. Durch neue Virusvarianten hat sich die Ansteckungsgefahr noch erhöht. b . Was macht das Virus so gefährlich? Bislang gibt es noch keine hinreichend sichere Behandlungsmöglichkeit und die sogenannte „Durchseuchung“ der Gesellschaft ist noch nicht hinreichend erreicht. Es gilt, in der Impfung rasch und konsequent voran zu kommen. c . Wie lässt sich das Virus aufhalten? In der Einrichtung muss je nach regionalem Verlauf der Pandemie konsequent auf die Einhaltung der Schutzregeln (AHA-Regeln) geachtet werden. Personal und Klientel ist zu motivieren, diese Regeln einzuhalten. Regelmäßige Tests sind sinnvoll. Bei einer Infektion in der Einrichtung muss unmittelbar reagiert werden, mit Quarantänemaßnahmen und Kontaktunterbrechungen. Wie lauten die aktuellen Vorgaben der Regierung? Die Vorgaben sind derzeit an die sogenannten Inzidenzwerten angepasst. Je nachdem, wie viele Ansteckungen von 100 Erkrankungen unter 100 000 Bewohnern einer Region ausgehen, sind die Kontaktregeln enger oder weiter gefasst. 1 . Welche Informationsquelle ist seriös? Es gibt sicherlich eine ganze Reihe seriöser Informationsquellen. Ich bevorzuge Informationen die vom Robert-Koch-Institut sowie vom Bundesgesundheitsministerium stammen. ( https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html ) 2 . Als Bespiel für eine Kontaktregelung, ausgehend vom Beschluss der Bundesregierung, stelle ich hier einmal das Kontaktverbot am 22.03.2020 dar. Diese Regelungen werden von mir in der Beratung immer mit dem aktuellen Stand vorgetragen: i . Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, den Kontakt zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. i i . Zu anderen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern, besser noch 2 Metern, einzuhalten. i i i . Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer zweiten Person gestattet sowie mit Angehörigen des eigenen Haushalts. i v . Individueller Sport bleibt möglich. Ebenso der Gang zum Arzt, zur Arbeit oder zum Lebensmitteleinkauf. v . Gruppen feiernder Menschen in Wohnungen und auf Plätzen sind inakzeptabel. v i . Gastronomiebetriebe müssen geschlossen werden. Abholung und Lieferung von Speisen ist aber weiterhin möglich. v i i . Friseurbetriebe müssen schließen. v i i i . In allen Betrieben ist es wichtig, Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen. i x . Diese Regelungen gelten für mindestens zwei Wochen. 3 . Was bedeutet das in der Umsetzung auf die Einrichtung? Die Regelungen sind teils recht allgemein gehalten und müssen darum auf die spezifischen Bedingungen der Einrichtung übertragen werden. Welche Infektionswege gibt es in der Einrichtung? a . Wie sehen Infektionswege theoretisch aus? Der problematischste Übertragungsweg ist die Weitergabe der Infektion über sogenannte Aerosole. Mit der Ausatmung entwickelt jeder Mensch winzige Feuchtigkeitspartikel unterhalb der Tröpfchenbildung, also durch das bloße Auge nicht mehr erkennbar. Diese Aerosole verflüchtigen sich im Freien rasch und sind darum hier nur bei sehr enger Ansprache bedeutsam. In geschlossenen, schlecht belüfteten Räumen hingegen sind sie der Hauptübertragungsweg. Der Hautkontakt ist erst dann problematisch, wenn zum Beispiel nach dem Händeschütteln (das unterbleiben sollte) erst ein Risiko, wenn die Hand unbedacht zum Mund geführt wird. Weitere Übertragungswege können zum Beispiel sein: Nutzung desselben Essgeschirrs oder Handtuchs, etc. Für die verschiedenen Infektionswege und -risiken sind Mitarbeiter und Klientel zu sensibilisieren. Gleichzeitig müssen zeitliche und materielle Ressourcen geschaffen werden, die Hygienemaßnahmen (z.B. regelmäßige Handwäsche) auch durchzuführen. b. Welche offiziellen Kontaktpunkte auf der Grundlage der Unternehmensstruktur gibt es? Kontakte in Räumlichkeiten sind in den Einrichtungen an der Tagesordnung und teils unverzichtbar. Dennoch gilt es zu prüfen, welche diese Kontakte alternative gestaltet werden können, Zum Beispiel durch Telefon, Videochat oder durch zum Beispiel durch Verbesserung der Raumbelüftung bzw. durch Wahl größerer Räume. c . Welche informellen Kontaktpunkte (Spontankontakte) gibt es in der Einrichtung? In den Einrichtungen spielt Kollegialität und Austausch innerhalb der Klientel eine bedeutende Rolle. Auch hier gilt es auf Gestaltungs- und Regulierungsmöglichkeiten zu schauen. d . Besuche zwischen den Teilen der Einrichtung sind bis auf die unverzichtbaren zu unterbinden, unabhängig, ob es sich um Mitarbeiter oder Klientel handelt! In Zeiten hoher Inzidenz spielt dieser Punkt eine wesentliche Rolle. Bei abnehmender Infektionszahl können Beschränkungen sicherlich reduziert werden. e . Welche Kontaktpunkte hat meine Einrichtung nach außen? Besuche in der Einrichtung sind zu unterbinden! Weil die Infektion von außen in die Einrichtung getragen wird, muss der wesentliche Schutz an der „Grenze“ realisiert werden. Hier gilt es auch in Abhängigkeit von aktuellen Inzidenzwerten mehr oder weniger strikt zu agieren. Wie vermeide ich Infektionen an den unverzichtbaren Kontaktknoten? Grundsätze: Die Kontakte sind auf das absolut erforderliche Mindestmaß zu reduzieren! Die unverzichtbaren Kontakte sind mit den zur Verfügung stehenden Mitteln höchstmöglich hygienisch zu gestalten! Wo immer möglich, sind Kontakte durch alternative Kommunikationsformen zu ersetzen! 1 . Welche Kontakte sind aktuell vermeidbar / unvermeidbar? 2 . Welche Kontakte sind mit anderen Mitteln aufrecht zu erhalten? i . Nutzung von E-Mail, Telefon, Briefpost, Videokonferenz i i . Neue Delegationen einrichten (Informationsverteiler) um die Knotengrößen zu verringern Welche Hygienemaßnahmen an den erforderlichen Knotenpunkten sind möglich? i i i . Vermeidung von Körperkontakt, Hustenregeln i v . Einhaltung der Abstandsregel v . Schutzkleidung, Schutzvorrichtungen (z.B.: Plexiglasscheibe) v i . Häufige Desinfektion von Gebrauchsgegenständen Zurzeit sind der Anfertigung dieser Info waren die Fertigprodukte schwer zu beziehen. Als Alternativen bieten sich Seifen, Scheuermittel und abgekochtes Wasser an. Keine Verdünner oder reinen Alkohol verwenden! v i i . Regelmäßige Handwäsche Wie motiviere ich meine Belegschaft / meine Klientel Ob die Maßnahmen Erfolg haben, hängt wesentlich von der Motivierung der Betroffenen und deren Einsicht ab. Hierbei kann Folgendes helfen: 1 . Aufklärung über die Situation Siehe auch Punkt 1. und 2. 2 . Die Freizeitaktivitäten und die schulische Betreuung sind auf die einzelnen Gruppen zu zentrieren bzw. mit alternativen Mittel zu gestalten, z.B. mit Videochat! 3 . Beschäftigung schaffen! Die Menge an nicht gefüllter Zeit nimmt durch Schulausfall, Schließung von Ausbildungsstätten und Betrieben unter Umständen enorm zu. Die Freizeit ist durch Kontaktverbote fast ausschließlich auf kleine Teile der Einrichtung (in der Regel betreute Gruppen) reduziert. Dies schafft Langeweile und erhöht den Frustrationspegel. Die ungenützte Energie muss darum mehr als im sonstigen Leben gelenkt werden. Möglichkeiten können sein: Nutzung von sozialen Medien ausweiten Ideenpool der Beteiligten einrichten Beteiligte an den Lösungen beteiligen (Achtung! Ungefährlichen Kontakt dafür einrichten!) Freizeitangebote für Einzelne und untrennbare Gruppen stärken Bücher- und Filmausleihe Onlinewettbewerbe im Intranet Onlinepartys statt Coronapartys 4. Übertretungen nicht tolerieren Ohne Frage ist die Situation frustrierend und die Sozialkontakte fehlen. Zwar sind Motivationsarbeit und Anreize für Alternativen schaffen Sanktionierungen unbedingt vorzuziehen, aber wir haben es mit einer Gefahrensituation zu tun, die zwangsläufig nach Eingreifen verlangt, wenn Regelungen nicht funktionieren oder unterlaufen werden. Konsequenzen für Belegschaft (auch eine negative Kommunikation zu notwendigen Veränderungen in der Einrichtung und zu den Regelungen durch die Regierung sind nicht zu akzeptieren!) Konsequenzen für Klientel Welchen Plan habe ich für den Fall einer Infektion bzw. eines Infektionsverdachtes? a . Was muss ich vorbereiten für diesen Fall? b . Mitarbeiter und Klientel der Einrichtung für die Information über Infekte und Infektverdacht verpflichten! c . Wie kann ich betroffene Personen isolieren? d . Wie lässt sich eine Quarantäne für betroffene Teilbereiche der Einrichtung gestalten? Was gehört alles zum betroffenen Teilbereich? e . Lässt sich der Infektionsweg rekonstruieren und für weitere Infektionsgefahr unterbrechen? f . Welche Institutionen müssen informiert werden? g . Welche Institutionen können die Einrichtung unterstützen?
Dieses Skript beschreibt Eckpunkte für die Beratung stationärer sozialer Einrichtung für den Umgang mit den Bedingungen einer Pandemie - hier mit dem Coronavirus. Da sich die Erkenntnisse über dieses Virus und die resultierende Erkrankung aktuell rasch weiterentwickeln, stellen diese Eckpunkte eine Momentaufnahme dar.
Nach oben Nach oben